Solution: Bäderhygienische Untersuchung
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Akkreditierung
Überprüfungen gemäß Bäderhygieneverordnung (BHygV)*
Öffentliche Freibäder, Hallenbäder, Schwimmbäder in Beherbergungsbetrieben müssen jährlich der Behörde ein wasserhygienisches Gutachten gemäß Bäderhygieneverordnung (BHygV) vorlegen. Überprüfungspflichtig sind aber auch (Klein-) badeteiche und Whirlwannen (Warmsprudelwannen), sowie Becken und Wannen in medizinischen Einrichtungen.
* Inspektionen in Kooperation mit einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle